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BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung bei Hyaluron-Behandlungen erlaubt

Freigeschaltet am 31.07.2025 um 11:03 durch Sanjo Babić
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise gibt es kaum Beschwerden dagegen. Auch Zensiert? Wer soll das jetzt noch wissen können?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise gibt es kaum Beschwerden dagegen. Auch Zensiert? Wer soll das jetzt noch wissen können?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Für Behandlungen zur Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die Entscheidung betrifft eine Klage einer Verbraucherzentrale gegen eine Praxis, die solche Behandlungen auf ihrer Webseite und auf Instagram beworben hatte. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zuvor der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Die Beklagte hatte daraufhin Revision eingelegt, die jedoch erfolglos blieb.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass es sich bei der beworbenen Behandlung um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff handelt, für den keine Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff erlaubt ist (Urteil vom 31. Juli 2025 - I ZR 170/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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