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Telefonieren im Fahradsattel kostet 25 Euro

Archivmeldung vom 30.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn beim Fahrradfahren das Handy klingelt, heißt es: absteigen, erklärt der Rechtsexperte Wolfgang Büser im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Beobachtet ein Ordnungshüter einen ohne Freisprecheinrichtung telefonierenden Fahrradfahrer, kann er 25 Euro kassieren. Die Benutzung eines Walkmans dagegen ist erlaubt. Er muss aber so leise gestellt sein, dass die akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist.

Quelle: Wort und Bild "Senioren Ratgeber"

 

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