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Rotton "HKS 13" laut Bundespatentgericht als Marke nicht zu schützen

Archivmeldung vom 04.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zwei Logos, eine Farbe. Bild: sparkasse.de, santander.de
Zwei Logos, eine Farbe. Bild: sparkasse.de, santander.de

Die deutschen Sparkassen dürfen sich nicht den Rotton ihrer Logos als Marke sichern lassen. Das Bundespatentgericht hat einem Antrag des spanischen Konkurrenten Santander stattgegeben. Demnach wird der als Sparkasse-Marke eingetragene Farbton "HKS 13" gelöscht, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie Santander heute, Freitag, bestätigt haben.

Die jahrelange Auseinandersetzung darüber, ob eine in Deutschland eingetragene Farbmarke in Zeiten eines grenzüberschreitenden europäischen Bankenmarktes noch Bestand haben kann, ist somit gefallen. Die Markeneintragung des seit den 1960er-Jahren von den deutschen Sparkassen verwendeten Rottons 2007 ist unzulässig. Spaniens größte Bank setzt den Rotton rot bereits seit Ende der 1980er-Jahre ein und will darauf auch in Deutschland nicht verzichten.

Das Bundespatentgericht will sich kommende Woche zu der Begründung des Urteils offiziell äußern, derzeit seien alle Beteiligten erst einmal über den Ausgang informiert worden. Aus ist der Streit damit jedoch nicht. Denn die Patentrichter haben den Sparkassen die Möglichkeit eingeräumt, beim Bundesgerichtshof eine entsprechende Revision einzulegen, da es sich um einen "Fall von grundlegender Bedeutung" handle. Die Sparkassen wollen diesen Weg gehen.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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