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EuGH-Urteil: Tierschutz-Werbeverbot legitim

Archivmeldung vom 24.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Richterhammer: EuGH rechtfertigt Werbeverbot. Bild: pixelio.de, T. Wengert
Richterhammer: EuGH rechtfertigt Werbeverbot. Bild: pixelio.de, T. Wengert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) befindet das Verbot der von der Tierschutz-Organisation Animal Defenders International (ADI) produzierten Werbekampagne "My Mate's a Primate" nicht als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Die Werbung, die 2005 ausgestrahlt werden sollte, zeigt ein Mädchen und einen Schimpansen, eingesperrt in einem engen Käfig. Das britische Broadcast Advertising Clearance Center verbietet jedoch politische Werbespots im Rundfunk, wozu auch dieser Werbespot zählt.

Nachdem die Tierschützer vorab zwei Gerichtsverhandlungen verloren hatten, appellierten sie 2012 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und haben sich auf den Verstoß der Meinungsfreiheit berufen. Der Gerichtshof hat nun jedoch das Urteil gefällt, dass diese jedoch nicht verletzt wurde. Die Organisation hätte demnach alternative Verbreitungsmittel nutzen sollen.

Britischer Werberat überprüft Spots

"In Großbritannien ist generell keine parteipolitische Werbung im Fernsehen erlaubt - politischen Parteien ist diese gesetzlich verboten. Fernsehwerbung im Bereich 'Public Information', also Kampagnen für öffentliches Anliegen, wie beispielsweise 'Don't drink and drive' nimmt einen wichtigen Platz in Großbritannien ein. TV-Spots werden dort vepflichtend vorab von einer eigenen Institution - genannt 'Clearcast' - geprüft, ob sie mit den britischen Werbegrundsätzen im Einklang stehen", erklärt Markus Deutsch, Fachverbandsgeschäftsführer der WKO, im Gespräch mit pressetext.

Zusätzlich sei der britische Werberat "Advertising Standards Alliance" für die Prüfung zuständig, ob Werbung den ethischen sowie moralischen Werten und den Selbstbeschränkungsregeln der britischen Werbewirtschaft entsprechen. "Gerade Spots mit Tieren sind wegen der großen gesellschaftspolitischen Relevanz des Tierschutzes in Großbritannien sehr sensibel", fügt der Fachmann hinzu.

Werbe- und Rundfunkrecht landesabhängig

Das Rundfunk- und Werberecht ist landesabhängig. In Österreich beispielsweise regelt das ORF-Gesetz und das Privatfernsehgesetz derartige Belange, wobei die Basis dafür der EU-Rechtsrahmen für audiovisuelle Kommunikation ist. Hierzulande würde politische Werbung traditionell im Zuge von Wahlkämpfen geschaltet. "Nach der Menschenrechtskonvention haben die politischen Parteien die Verantwortung für politische Meinungsbildung. Wahlwerbung kann es nur in Demokratien geben. In Diktaturen und in autoritären Regimen wie Russland und China gibt es keine vergleichbare Wahlwerbung nach westlichen demokratischen Standards", schildert er.

In Österreich erfolgt politische Werbung in erster Linie im Printbereich und durch Plakate. TV-Werbung ist Deutsch zufolge auch deshalb von geringerer Bedeutung, da in Österreich sowohl für den öffentlichen als auch privaten Rundfunk enge zeitliche Werberegelungen gelten. Ganz strenge Werberegeln für Politiker gelten in Frankreich. Bereits ein halbes Jahr vor der Wahl ist jegliche Werbung in allen Medien gesetzlich verboten. "Jedes Land hat sein eigenes Rundfunk- und Medienrecht", sagt Deutsch abschließend.

Quelle: www.pressetext.com/Andreea Iosa

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