EuGH erschwert Einstufung sicherer Herkunftsländer für Asylverfahren

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anforderungen für die Bestimmung sicherer Herkunftsländer in beschleunigten Asylverfahren verschärft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen nur dann Listen sicherer Länder erstellen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzungen offenlegen und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in diesen Ländern gewährleistet ist, entschied das Gericht in Luxemburg am Freitag.
In dem Verfahren befasste sich der EuGH erstmals mit Fragen zu den
italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in
Nordalbanien. Es ging um die Bedingungen, unter denen EU-Mitgliedstaaten
Herkunftsländer von Migranten als sicher einstufen dürfen und ob
Asylanträge von Migranten aus diesen Ländern nach einem beschleunigten
Verfahren direkt aus Drittstaaten, in diesem Fall Albanien, in ihre
Heimatländer zurückgeführt werden können.
Italien nutzt die
Zentren in Nordalbanien seit März als Abschiebezentren für abgelehnte
Asylbewerber, die zuvor in Italien untergebracht waren. Medienberichten
zufolge führte Italien am 9. Mai erstmals fünf Männer aus Ägypten mit
einem Charterflug von Tirana nach Kairo zurück. Derzeit befinden sich
etwa zwei Dutzend abgelehnte Asylbewerber aus als sicher eingestuften
Herkunftsländern in den albanischen Zentren und warten auf ihre
Rückführung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur