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Jobcenter müssen auch Privatkasse voll zahlen

Archivmeldung vom 06.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben ein Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden, aus dem diie WAZ-Gruppe zitiert.

Betroffen sind Arbeitslose, die privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattet hat, mussten Arbeitslose draufzahlen. Das wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich können viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse.   Im konkreten Fall muss das Jobcenter die vollen Beiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder übernehmen. Sie hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich sogar verloren, weil sie die monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht gezahlt hatte. Die Voraussetzungen, in eine gesetzliche Familienversicherung zu wechseln, erfüllt sie nicht. (Aktenzeichen: S 31 AS 174/09 ER)

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

 

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