BGH kippt Preisbindung für ausländische Versandapotheken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht auf Versandapotheken anwendbar ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Das teilte BGH am Donnerstag mit. Demnach wurde die Praxis einer niederländischen Versandapotheke, Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gewähren, als nicht unlauter eingestuft.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verband, der die Interessen
bayerischer Apotheker vertritt, gegen ein niederländisches
Pharmaunternehmen geklagt. Dieses Unternehmen hatte in den Jahren 2012
und 2013 verschreibungspflichtige Medikamente nach Deutschland
reimportiert und dabei Boni an Patienten gewährt, die Rezepte einlösten.
Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung
und forderte Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten.
Das
Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten der Klage zunächst
stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen jedoch auf,
da die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung gegen die
Warenverkehrsfreiheit der EU verstieß und somit nicht auf die
niederländische Versandapotheke anwendbar war. Daten, dass ohne die
Arzneimittelpreisbindung die Aufrechterhaltung einer sicheren und
flächendeckenden Arzneimittelversorgung und deshalb die Gesundheit der
Bevölkerung gefährdet sei, seien nicht vorgelegt worden, so die
Karlsruher Richter (Urteil vom 17. Juli 2025 - I ZR 74/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur