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BGH Urteil:Google muss beleidigende Suchvorschläge löschen

Archivmeldung vom 14.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein möglicherweise weitreichendes Urteil gegen den Suchmaschinenriesen Google gesprochen. Durch sogenannten Auto-Komplettierung sind bei der Internet-Suche die Persönlichkeitsrechte verletzt worden.

Diese Automatische Komplettierung bei Vorschlägen hätten einen “fassbaren Aussagegehalt” entschieden die Richter. So würde ein sachlicher Zusammenhang hergestellt. Google hatte in seiner Suchmaske unter anderem die Begriffe “Scientology” und “Betrug” in Verbindung mit dem Namen des Klägers eingeblendet.

"“Angesichts der zahlreichen gegenteiligen Gerichtsurteile zur Autovervollständigung sind wir enttäuscht und überrascht von der Entscheidung des BGH. Erfreulich ist zwar, dass das Gericht die Autovervollständigung für zulässig hält und Google nicht verpflichtet, jeden angezeigten Begriff vorab zu prüfen. Nicht nachvollziehen können wir jedoch die Auffassung des BGH, dass Google für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe dennoch haften soll. Denn bei den Autovervollständigungen handelt es sich um automatisch angezeigte Begriffe, die Google-Nutzer zuvor gesucht haben.”" So der Google-Sprecher Kay Oberbeck.

Der BGH verwies das Urteil an das OLG Köln zurück. In erster Instanz hatte das Gericht Google recht gegeben. Nun müssen die Kölner Richter prüfen, ob ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Unternehmer und den monierten Begriffen besteht.

Der Kläger pocht darauf, keine Verbindung zu Scientology zu haben und sieht sich durch die vorgeschlagenen Begriffe geschädigt. Sollten die Kölner Richter keinen Zusammenhang feststellen, muss der Suchmaschinen-Betreiber zukünftige Verletzungen verhindern.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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