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Neuerungen im Bereich Mobilität für 2020

Archivmeldung vom 21.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer auch in 2020 neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse - etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Unter anderem diese Neuerungen sind geplant: härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden.

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat zum 6.12.2019 in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen. Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugänglichen Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden.

Eine Universalschlichtungsstelle des Bundes soll zum 1. Januar 2020 die Arbeit aufnehmen: Damit sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können, für die es keine branchenspezifische private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Änderungen im Ausland:

Spanien

  • Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung) soll landesweit auf 30 km/h begrenzt werden.
  • Wer auf Schnellstraßen (90 km/h) ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss statt bisher 100 Euro eine Buße von 300 Euro zahlen.

Italien

  • Kindersitze in inländischen Pkw müssen bereits mit Alarmsystemen ausgestattet sein. Sanktionen sollen frühestens ab März 2020 verhängt werden.
  • Handyverstöße werden härter geahndet: Das Bußgeld steigt auf über 400 Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen. Im Wiederholungsfall sind sogar bis zu drei Monate möglich.

Großbritannien

  • Verschärfung der Handynutzung am Steuer: Zukünftig darf das Telefon nicht mehr in die Hand genommen werden. Sonst drohen bis zu 200 Pfund Strafe oder sechs Punkte.
  • In Bristol sollen nach einem strengen Luftreinhalteplan alle Dieselfahrzeuge in Privatbesitz ab März 2021 zwischen 7.00 und 15.00 Uhr aus der Innenstadt verbannt werden.
  • Für die Londoner Umweltzone (LEZ) gelten ab dem 26. Oktober 2020 strengere Emissionsnormen für schwerere Fahrzeuge.
  • Auf Gehwegen zu parken ist aktuell nur in London untersagt. Schottland möchte dies in 2020 nun ebenfalls verbieten.

Quelle: ADAC (ots)

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