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Gericht untersagt outlets.de Drohung mit Schufa-Eintrag

Archivmeldung vom 15.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist unzulässig. Das hat das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik des Anbieters "outlets.de" zur Wehr gesetzt hatte.

Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Quelle: Udo Schmallenberg

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