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Archivmeldung vom 20.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Herzlichen Glückwunsch. Vorbei ist es mit den persönlich adressierten kleinen Briefen oder Postkarten die dem Empfänger Geld, einen Traumurlaub oder das topaktuelle Smartphone versprechen.

Denn persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen wie Kreuzfahrten oder Autos sind illegal – jedenfalls dann, wenn die Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-428/11).

Derlei unlautere Geschäftspraktiken sind auch dann verboten wenn die, dem Empfänger auferlegten Kosten im Verhältnis zu seinem Gewinn nur geringfügig sind.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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