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Dahlmann: Richtiges Verhalten im Bußgeldverfahren

Archivmeldung vom 16.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid

Bild: Impfkritik.de / stockfoto- MG -adobestock

Der renommierte Anwalt und Bürgerrechtsaktivist Christian Dahlmann gibt auf seinem Telegram Kanal rechtliche Hinweise zum richtigen Verhalten bei Bußgeldverfahren, insbesondere, wenn es sich um Ordungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen handelt. "Aus aktuellem Anlass nachfolgend eine Anleitung wie man sich im Bußgeldverfahren richtig verhält und Fehler vermeidet", erklärt Dahlmann.

Dahlmann erläutert weiter: "Für die Beschuldigten im Bußgeldverfahren ist der Erhalt eines Anhörungsbogens oft das Erste, was sie von einem Bußgeldverfahren mitbekommen. Sie werden hier auch erstmals über die genaue Benennung der Ordnungswidrigkeit, die Ihnen vorgeworfen wird, informiert. Der Anhörungsbogen wird nicht von der Staatsanwaltschaft ausgestellt, sondern von den Beamten der Bußgeldbehörde, dem Ordnungsamt oder der Polizei.

Im Anhörungsbogen wird Ihnen Gelegenheit gegeben sich zum Sachverhalt zu äußern. Wichtig machen Sie keine Angaben zur Sache! Sofern Ihre Personalien korrekt im Anhörungsbogen vermerkt sind, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht an die Behörden zurücksenden.

Als Nächstes erhalten Sie den Bußgeldbescheid. In diesem steht, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Wichtig: Erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und beantragen Sie gleichzeitig Einsicht in die Akte!

Die Bußgeldbehörde wird Ihnen entweder die Kopie der Akte postalisch übersenden oder Ihnen Gelegenheit geben persönlich vor Ort Einsicht in die Akte zu nehmen. Sie haben das Recht den Inhalt der Akte zu kopieren.

Nach erfolgter Einsichtnahme in die Akte muss entschieden werden ob Sie Angaben zur Sache machen. Falls dem Einspruch nicht stattgegeben wird muss die Bußgeldbehörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird die Akte prüfen und dann gegebenenfalls die Hauptverhandlung beim zuständigen Gericht beantragen. Nach der Hauptverhandlung wird entschieden: Es kann zum Freispruch, der Verfahrenseinstellung oder der Verurteilung kommen. Gegen das Urteil können Sie Rechtsbeschwerde einlegen. Über die Rechtsbeschwerde muss dann ein höheres Gericht entscheiden.

Diese Anleitung soll Ihnen einen ersten Überblick über das Bußgeldverfahren geben und über Ihre Rechte informieren. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch beanspruchen. Wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die sogenannten Corona-Beschränkungen geführt wird können Sie mich gerne per Email über [email protected] kontaktieren.

Ein Musterschreiben (Einspruch + Antrag auf Einsichtnahme in die Akte) kann ich Ihnen gerne als erste Hilfemaßnahme zur Verfügung stellen."

Quelle: Christian Dahlmann

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