Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Nach 81 Jahren: BGH bestätigt Verurteilung von 99-jähriger Ex-Sekretärin zu 2 Jahren Jugendstrafe

Nach 81 Jahren: BGH bestätigt Verurteilung von 99-jähriger Ex-Sekretärin zu 2 Jahren Jugendstrafe

Archivmeldung vom 20.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hat nur ihre Arbeit gemacht... (Symbolbild)
Hat nur ihre Arbeit gemacht... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen bestätigt. Wie die Richter am Dienstag in Leipzig mitteilten, verwarf der BGH damit die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe.

Dieses hatte die mittlerweile 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie zum Zeitpunkt der Taten noch unter 20 Jahre alt war.

Die Verurteilte war von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt gewesen. Mit ihrer Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden, so die Richter. Der BGH verwies in diesem Rahmen bei seiner Bestätigung darauf, dass fast die gesamte Korrespondenz des Lagers über ihren Schreibtisch gegangen sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lakai in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige