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Beihilfe zum Angriffskrieg?

Archivmeldung vom 09.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Bundesverwaltungsgericht sieht das Völkerrecht verletzt!

Aus dem Inhalt:

Als vor zweieinhalb Jahren der Angriff der USA auf den Irak begann,
durften die alliierten Truppen das Bundesgebiet durchqueren und
amerikanische Kasernen wurden von Bundeswehr-Soldaten geschuetzt,
stellvertretend fuer US-Soldaten, die abgezogen waren.

Damals gab es Proteste gegen diese Massnahmen. Im Juni stellte das
Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zu der verweigerten Mitarbeit
eines Bundeswehrsoldaten fest, dass dieser keine Beihilfe zu einem
Angiffskrieg leisten musste.

In der nun publizierten Begruendung dazu schrieben die Richter, dass
die den Alliierten gewaehrten Unterstuetzungen gegen das Voelkerrecht
verstiessen. Die Bundesregierung haette deren Beteiligung an
Kampfhandlungen vielmehr unterbinden muessen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen die Nutzung Deutschlands als Transport-Drehscheibe für die Koalitions-Truppen im Irak. Die Bundesregierung habe sich nicht neutral verhalten.

Überflugrechte für amerikanische und britische Militärflugzeuge, die Erlaubnis für Truppenverlagerungen, die Bewachung amerikanischer Kasernen durch Bundeswehr-Soldaten - während des Kriegs im Irak konnten die Koalitions-Truppen damit rechnen, dass ihnen Deutschland keine Steine in den Weg legt. Kanzler Schröder rechtfertigte diese Maßnahmen mehrmals damit, deutsche Soldaten nähmen niemals an Kampfhandlungen teil. Doch in der geleisteten Beihilfe entdeckte das Bundesverwaltungsgericht erhebliche völkerrechtliche Mängel.

Die 136 Seiten starke Urteilsbegründung bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits im Juni dieses Jahres gefallen war. Damals hatte das Gericht einem Bundeswehr-Major Recht gegeben, der sich gegen seine Degradierung zum Hauptmann wehrte. Während des Irak-Kriegs hatte sich der Offizier geweigert, an einem Softwareprojekt weiterzuarbeiten - er fürchtete, damit ungewollt zu dem seiner Meinung nach völkerrechtswidrigen Krieg im Mittleren Osten beitragen. Das Gericht gab ihm Recht, der Angriff der USA und ihrer Verbündeten sei nicht legitimiert gewesen.

Am 20. März 2003 um 5:30 Uhr Ortszeit, gut 90 Minuten vor dem Ablauf eines Ultimatums, begann der von den USA geführte Angriff auf den Irak. Während des Konfliktes gewährte die Bundesrepublik trotz öffentlicher Proteste den alliierten Militärmaschinen volle Überflugrechte und erlaubte Truppentransporte über deutschen Staatsboden. "Der objektive Sinn und Zweck dieser Maßnahmen war es, das militärische Vorgehen der USA und des UK zu erleichtern oder gar zu fördern", stellte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest. In Hinblick auf das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Haagener Abkommen seien diese Leistungen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.

Neutral hat sich nach Ansicht der Richter die Bundesrepublik während des Irak-Konflikts nicht verhalten - "der neutrale Staat ist völkerrechtlich gehalten, jede Verletzung seiner Neutralität notfalls mit Gewalt zurückzuweisen", so die Richter. Er müsse Streitkräfte einer Konfliktpartei auf seinem Territorium daran hindern, selber an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Auch durch die Mitgliedschaft in der Nato wurde die deutsche Unterstützung nach Richtermeinung nicht legitimiert. Was gegen die Uno-Charta verstoße, "kann und darf die Nato nicht beschließen und durchführen". Auch nicht, so die Richter weiter, "auf Wunsch oder auf Druck der Regierungen besonders wichtiger Mitgliedsstaaten". Sogar wenn Geheimabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA über militärische Zusammenarbeit existieren sollten - das Völkerrecht werde davon nicht außer Kraft gesetzt.

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373592,00.html



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