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Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze

Archivmeldung vom 20.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Strom ist eine der wichtigsten Energiequellen der Deutschen Bahn. Von den rund 37 000 Kilometern Schienennetz in Deutschland sind gegenwärtig rund 19 000 Kilometer elektrifiziert. Strom birgt aber auch Gefahren.

Wer der mit 15 000 Volt geladenen Oberleitung zu nahe kommt, ist in akuter Lebensgefahr. Der Strom kann aus der Leitung überspringen und lebensgefährlich verletzen. Sogar das Schießen mit Wasserpistolen oder das Steigenlassen von Luftballons und Drachen in der Nähe von Oberleitungen kann tödlich sein. Lebensgefährlich ist auch das Besteigen und Überklettern von Waggons.

Schilder und Hinweistafeln warnen vor den Gefahren. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen mit Bahnstrom und fahrenden Zügen. Vor allem Kinder und Jugendliche suchen sich ausgerechnet die Bahnanlagen als Abenteuerspielplatz aus: Gleise werden an dafür nicht vorgesehenen Stellen gequert, Steine und andere Gegenstände werden auf die Schienen gelegt.

Fragt man nach dem Warum, kommen häufig Antworten wie "Ich kann doch sehen, wann ein Zug kommt" oder "Ich wollte mal sehen, was so passiert". Genau das aber sind die Gründe, die immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen führen:

Moderne Züge sind leise. Sie sind erst unmittelbar vor Passieren des eigenen Standortes zu hören.

Züge fahren sehr schnell, bis zu 250 km/h. Die Anhaltewege sind entsprechend lang. Sie betragen zwischen 500 und 2000 Meter.

Züge sind aufgrund der Geschwindigkeit erst ab 200 Meter vom Betrachter aus zu erkennen. Rechnet man die eigene Reaktionszeit noch mit ein, reicht dies häufig nicht mehr, um sicher die Gleise zu verlassen.

Auch außerhalb der Schienen droht durch die Sogwirkung schnell vorbeifahrender Züge Gefahr. Personen können vom Sog mitgerissen werden.

Auf die Schienen gelegte und von Zügen überfahrene Steine bilden scharfkantige Splitter, die wie bei einer Explosion unkontrolliert umherfliegen. Die Splitter können zu schweren Verletzungen und Sachschäden führen.

Alle Eingriffe in die Sicherheit des Bahnverkehrs sind keine "Lausbubenstreiche" sondern werden von der Bundespolizei als Straftaten verfolgt. Darüber hinaus wird die Deutsche Bahn AG bei entstandenen Schäden zivilrechtlich Schadenersatz fordern. Diese Ersatzansprüche gelten als vollstreckbare Titel bis zu 30 Jahre.

Bundespolizei und Deutsche Bahn AG appellieren an Eltern und Erziehungsberechtigte: Weisen Sie Ihre Kinder auf die besonderen Gefahren der Bahnanlagen hin und halten Sie Ihre Kinder von den Bahnanlagen fern. Achten Sie darauf, was Ihre Kinder tun und wo sie sich aufhalten.

Die Bundespolizei führt in den Schulen zusammen mit Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG Präventionsunterrichte durch, um vor diesen Gefahren zu warnen. Für weitere Informationen stehen die Polizeibeamten der Bundespolizei sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn gern zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bahn AG

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