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Ungeschützte Mauer: Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da

Archivmeldung vom 29.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschaeftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschaeftsstelle LBS"

Zwei Grundstücksnachbarn, deren Häuser sich eine gemeinsame Giebelwand teilten, hatten damit lange Zeit keine Probleme. Doch ab dem Moment, als der eine von beiden seinen Gebäudeteil abreißen ließ, gerieten sie miteinander in einen Rechtsstreit. Denn nun war die bisher durch die Nachbarimmobilie des anderen geschützte Giebelwand plötzlich "nackt". Sie lag frei und war der Witterung ausgesetzt. Der Verursacher dieser Misere bot an, die Kosten für das Aufbringen eines zweilagigen Außenputzes zu übernehmen. Darauf ließ sich der Geschädigte nicht ein, er wollte mehr. Er hielt eine zusätzliche fachgerechte Wärmedämmung für erforderlich.

In höchster Instanz wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS entschieden, dass die Forderung berechtigt war. Zwar habe der Nachbar sein Gebäude abreißen lassen dürfen, doch damit sei dem anderen Objekt "der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen" worden und sie sei "in dem freigelegten Zustand (...) nicht mehr ausreichend als Hausabschlusswand nutzbar" gewesen. Dafür müsse Ersatz geleistet werden.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 2/12)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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