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Oberlandesgericht verurteilt Sparkassen: Sperrungen von Geldautomaten verstoßen gegen Kartellrecht

Archivmeldung vom 18.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Sparkasse Ingolstadt verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen (Aktenzeichen: U (K) 1607/10).

Das OLG München hat damit der Berufung von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank vollumfänglich stattgegeben und eine frühere Entscheidung des Landgerichts München aufgehoben. Im Geldautomatenstreit ist dies das erste und einzige Urteil eines Oberlandesgerichts. Die schriftliche Begründung für das aktuelle Urteil liegt derzeit noch nicht vor.

"Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe", betont Sven Matschulla, Ressortleiter Recht der ING-DiBa. "Wir sind sehr zufrieden, dass das OLG dieses für alle Bankkunden erfreuliche Urteil gefällt hat und würden es begrüßen, wenn nun auch der Streit um die Höhe der Geldautomatengebühren zügig im Sinne der Kunden beigelegt wird." Es ist derzeit noch nicht bekannt, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt.

Hintergrund

Im VISA-System bezahlen die ING-DiBa und alle anderen Banken für Bargeldabhebungen an das geldautomatenbetreibende Institut den Fixbetrag von 1,74 Euro. Im EC-Maestro-System verlangen die Sparkassen bis zu 20 Euro pro Bargeldverfügung. Die eigentlichen Kosten der Sparkasse für eine Bargeldabhebung liegen nach deren eigenen Angaben bei lediglich 63 Cents.

Quelle: ING-DiBa AG

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