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Werbelinks in Blogs rechtswidrig

Archivmeldung vom 18.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Auch im Internet muss Werbung als solche klar erkennbar sein und darf sich nicht in redaktionellen Texten oder Filmen verstecken. Besonders in Blogs sollte man auf eine eindeutige Kennzeichnung achten, will man juristischen Auseinandersetzungen wegen verbotener Schleichwerbung aus dem Weg gehen. Das schreibt das IT-Profimagazin iX in der aktuellen September-Ausgabe.

Im Internet gibt es wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung. So muss ein Werbelink grafisch von anderen Inhalten abgehoben und eindeutig als Werbung erkennbar sein.

Strenge Regeln gelten insbesondere im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen. Hier besteht die Gefahr, dass diese Zielgruppe den Hinweis zu auffällig animierten und gestalteten Webseiten gar nicht wahrnimmt. Selbstverständlich besteht ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak sowie ein Ausnutzen der Unerfahrenheit und das Anstiften der Eltern zum Kauf bestimmter Waren.

Das Platzieren von Werbelinks oder Werbeinhalten in Blogs ist ebenfalls rechtswidrig, auch wenn sich in diesem Bereich Vieles nicht beweisen lässt und sich hier einige Anbieter entsprechender Angebote tummeln. Blogger sowie Auftraggeber können juristischen Auseinandersetzungen ausgesetzt sein, denn es handelt sich um verbotene "getarnte Werbung".

Die Masche "Links gegen Geld" ermöglicht auch eine Manipulation der Reihenfolge von Links in Suchmaschinen. Werden beispielsweise in Blogs viele Links gesetzt, die auf einen Artikel verweisen, steigt dessen Relevanz, und Google & Co. zeigen den Artikel weiter oben an. Enthält dieser Werbung und lässt sich das nachweisen, kann ein Wettbewerber die juristische Keule schwingen. Einschlägige Urteile sprechen eine eindeutige Sprache. "Die rechtlichen Konsequenzen reichen hierbei von Abmahnungen bis hin zu Gerichtsverfahren mit hohen Kosten, da können schnell ein paar Tausend Euro zusammenkommen. Letztlich jedoch bleibt Werbung aus rechtlicher Sicht immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Man muss dies gegen die Chancen und Erwartungen im Einzelfall abwägen", fasst iX-Redakteurin Ute Roos zusammen.

Quelle:  iX-Ausgabe 9/2011

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