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Österreich - Höhere Bußgelder bei Trunkenheitsfahrten

Archivmeldung vom 08.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Österreich treten nach Informationen des ADAC zum 1. September einheitliche Strafhöhen für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen insbesondere auf Autobahnen sowie höhere Strafen für Trunkenheitsfahrten in Kraft.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich bislang keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dies führt häufig dazu, dass für einen Verkehrsverstoß unterschiedlich hohe Bußgelder festgesetzt werden.

Wer auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Bis zu 20 km/h zu schnell kosten 35 Euro und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h sind 50 Euro fällig. Diese Beträge werden sofort erhoben, wenn der Verkehrssünder an Ort und Stelle angehalten wird. Ist den österreichischen Beamten jedoch nur das Kennzeichen bekannt, weil beispielsweise mittels fest installierter Anlagen geblitzt wurde, beträgt die Strafe 30 Euro für Tempoverstöße bis zu 10 km/h, 45 Euro für bis zu 20 km/h und 60 Euro bis zu 30 km/h.

Wer innerorts etwa 40 km/h oder außerorts 50 km/h zu schnell ist, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen. Die Bußgelder für Fahren unter Alkoholeinfluss werden zum 1. September ebenfalls erhöht: Der Strafrahmen beträgt hier zwischen 300 und 5900 Euro, zudem sind Fahrverbote vorgesehen.

Generell gilt: Österreichische Bußgelder werden im Falle einer Nichtbezahlung ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt.

Quelle: ADAC

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