Sachsen-Anhalt verliert Klage um Hamster auf Magdeburger Intel-Gelände
Bei der Vorbereitung der Intel-Ansiedlung in Magdeburg hat Sachsen-Anhalt den vom Aussterben bedrohten Feldhamster nicht ausreichend geschützt. Eine vom Land erteilte Genehmigung zur Beseitigung der Hamsterbaue hat das Verwaltungsgericht Magdeburg jetzt als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf das Landesverwaltungsamt. Geklagt hatte der Naturschutzbund (Nabu). Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Um die Ansiedlung von Intel zu ermöglichen, hatte das Landesverwaltungsamt in Halle eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Erlaubt wurde "die Beseitigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters", sagte eine Behördensprecherin. Für diese "Beeinträchtigung" des Hamsters seien aber umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. In seiner erfolgreichen Klage hat der Nabu vorgetragen, dass dieses Schutzkonzept nicht ausreiche, um die Population zu erhalten.
Das Urteil sei ein großer Erfolg, sagte Nabu-Anwalt Ulrich Werner der MZ. Aber: "Welche der von uns vorgetragenen Gründe ausschlaggebend sind, wissen wir erst, wenn uns das Urteil vorliegt." Sowohl das Landesverwaltungsamt als auch der Nabu betonen, dass eine mögliche Ansiedlung von Intel durch das Urteil nicht gefährdet sei. Die Behörde erklärte, sie werde nach Vorliegen des Urteils eine Berufung prüfen. Nabu-Anwalt Werner sagte: "Wir wollen nicht Intel verhindern. Wir wollen, dass die Ersatzflächen für die bereits zerstörten Hamster-Lebensräume so schnell wie möglich kommen."
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)