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Das StVO-Chaos geht weiter: Keine Lösung in Sachen Bußgeldkatalog

Archivmeldung vom 19.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
TachometerGeblitzt.de Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A. (Pixabay)"
TachometerGeblitzt.de Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A. (Pixabay)"

Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundesländer setzten schlussendlich den neuen Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers aus. Wochenlang diskutierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Strafen. Heute wurde nun endlich mit einer Lösung gerechnet, denn der Bundesrat hat über die Änderungen im Straßenverkehrsrecht abgestimmt.

Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."
Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."

Die neuen Vorschläge wurden allerdings abgelehnt. Was das nun für Verkehrsteilnehmer bedeutet, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de

Fehlende Rechtssicherheit im Straßenverkehr

Ursprünglich sah der neue Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts vor. Bei geringeren Überschreitungen waren die Bußgelder im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog doppelt so hoch angesetzt.

Die zur Abstimmung gestellte neue Kompromisslösung sah vor, dass die Fahrverbote nur im Zusammenhang mit besonderen Gefahrenstellen bleiben sollten. An den Stellen, an denen sie im Vergleich zur April-Novelle entfallen sollten, waren nochmals höhere Bußgelder angedacht. Als Gefahrenstelle galt unter anderem, wenn ein bestehendes Tempolimit von 30 km/h durch die Verkehrszeichen 136 (Kinder), das Zusatzzeichen 1012-50 (Schule) oder das Zusatzzeichen 2012-51 (Kindergarten) ergänzt wird. Gleiches war für die Verkehrszeichen Autobahn (330.1) und Baustelle (123) angedacht. Außerhalb dieser sensiblen Zonen sollte stattdessen ein höheres Bußgeld verhängt werden. Ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sollten innerorts 100 Euro und außerorts 70 Euro fällig werden.

"Es ist Wahnsinn, dass es immer noch keine Lösung in Sachen StVO gibt", findet Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. "Wir benötigen endlich Rechtsicherheit. Es kann nicht sein, dass Verkehrsteilnehmer so lange Zeit keine Klarheit haben. Wichtig ist, dass die Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt wird. Die Idee, nur an sensiblen Orten wie Kindergärten Fahrverbote auszusprechen, begrüßen wir daher. Allerdings stellt sich die Frage, wieso es bei dem überarbeiteten Vorschlag eine Art "Geschwindigkeitsrabatt" zu geben scheint. Bei Verstößen bis 21 km/h müssen Autofahrer mit doppelt so hohen Strafen wie vorher rechnen. Ab 21 km/h Überschreitung wächst das Strafmaß nur noch wenig an. Auch sind die Differenzen zwischen den Verstößen dann nicht mehr so groß. Bei den sehr drastischen Verstößen ab 41 km/h und mehr steigen die Bußgelder überhaupt nicht. Auch die weiteren Sanktionen, wie Punkte und Fahrverbote werden hier nicht mehr angetastet. Insgesamt ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben und man trifft weitestgehend die "Falschen", nämlich in der Regel keine rücksichtlosen Fahrer oder angeblichen Raser. Bußgelder werden vor allem in den Bereichen erhöht, in denen es die meisten Bußgeldbescheide gibt und das sind oftmals Alltagssituationen oder versehentliche Verstöße. Wir von www.geblitzt.de wünschen uns, dass die Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt und Sanktionen wieder stärker differenziert werden."

"Zudem reicht es leider nicht aus, die Bußgelder zu erhöhen. Die Bußgeldstellen müssen sicherstellen, dass Bußgeldverfahren fehlerfrei sind. Denn oft genug gibt es Defizite. Es wird auch die Belastung der Gerichte steigen. Höhere Sanktionen werden zu mehr Einsprüchen führen und die Richter fordern schon jetzt mehr Personal. Vielleicht sollte man da etwas weiterdenken.", so Ginhold weiter.

Ginhold fügt hinzu: "Dadurch, dass der Kompromissvorschlag vom Bundesrat nun abgelehnt wurde, fangen wir wieder von vorne an. Ich frage mich langsam, wo das hinführen soll und habe wenig Verständnis für dieses Chaos. Es muss endlich eine Lösung her".

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: CODUKA GmbH (ots)

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