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Vermieterwechsel: Kaution nicht immer sicher!

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.

Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. Doch seine Klage, die nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de sogar das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, beschäftigte, blieb ohne Erfolg (Az.: VIII ZR 219/06).

Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer zwar alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietverhältnisses - das betrifft auch die Kaution. Der neue Vermieter muss diese ausziehenden Mietern zurückerstatten. Und das selbst dann, wenn er sie nicht vom alten Eigentümer erhalten hat. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Diese Verpflichtung hat der neue Hausbesitzer nur dann, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestand, so Immowelt.de.

Im konkreten Fall zog ein Mieter aber schon kurz vor dem Eigentümerwechsel aus der zuvor zwangsverwalteten Wohnung aus. Das Gesetz sehe es in einem solchen Fall nicht vor, dass einem Mieter ein zusätzlicher Schuldner für die Rückzahlung der Kaution verschafft wird. Das heißt: Aufgrund des Auszugs vor dem Eigentümerwechsel beschränken sich die Ansprüche auf den ehemaligen Eigentümer.

Die Bundesrichter argumentierten, der Ex-Mieter hätte sich vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Alt-Vermieters schützen können - etwa indem er darauf bestanden hätte, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des ehemaligen Vermieters angelegt worden wäre. Darauf haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch. In diesem Falle hätte er jetzt problemlos Zugriff auf sein Geld. Mieter sollten deshalb schon bei Mietbeginn darauf bestehen, dass der Vermieter diese gesetzliche Vorgabe einhält und dies gegebenenfalls auch überprüfen, rät Immowelt.de.

Quelle: Immowelt.de

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