Klagen gegen Arzneimittelpreisregulierung in Karlsruhe erfolglos

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Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Die Verfassungsbeschwerden seien teilweise unzulässig, da zum einen die Wahrung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerden nicht ausreichend dargelegt und zum anderen keine ausreichend substantiierte Grundrechtsverletzung aufgezeigt sei.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerden zulässigerweise gegen den
Herstellerabschlag und die Verlängerung des Preismoratoriums richten,
seien sie unbegründet, so das Gericht.
Die bewirkten
Grundrechtseingriffe seien gerechtfertigt. Insbesondere seien sie
angemessen, da das gesetzgeberisch angestrebte Gemeinwohlziel - die
Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen
Krankenversicherung - in der vorzunehmenden Interessenabwägung jeweils
überwiege.
Die Beschwerden richteten sich gegen das Gesetz zur
finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das
verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität des
Systems vorsieht. Die Beschwerdeführer sahen sich durch Maßnahmen wie
den Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums und
Regelungen zu Preisabschlägen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln
in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Zudem beklagten sie eine
ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (Beschluss vom 7. Mai 2025 - 1 BvR
1507/23, 1 BvR 2197/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur