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Deutsches Gericht lehnt Auslieferung von Waffendealer an USA ab

Archivmeldung vom 18.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Trotz einer Anklage der US-Justiz wird ein mutmaßlicher Schmuggler von Militärtechnologie nach Russland nicht von Deutschland in die USA ausgeliefert. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Demnach befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß, wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigte. Im Oktober 2022 hatte das US-Justizministerium nach einer koordinierten Polizeiaktion in Deutschland, Italien und Lettland die Anklagen öffentlich gemacht: Bei einem der Beschuldigten handelt es sich um den Sohn eines damaligen russischen Gouverneurs. Er wurde unter anderem beschuldigt, mit Komplizen westliche Militärtechnologie wie Halbleiter für Kampfjets und Raketen nach Russland geliefert zu haben. Dazu habe die Gruppe eine GmbH in Hamburg genutzt.

Im März 2023 floh er aus Italien nach Russland. In Deutschland war im Oktober 2022 der mitangeklagte Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GmbH in Auslieferungshaft genommen worden. Im August 2023 urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht allerdings, er dürfe nicht ausgeliefert werden. Laut schriftlicher Urteilsbegründung, über die T-Online berichtet, seien weite Teile der Vorwürfe in Deutschland nicht strafbar.

US-Behörden hätten nicht ausreichend versichert, dass diese Tatvorwürfe im Falle einer Verurteilung nicht strafverschärfend berücksichtigt würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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