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Kriegsklauseln spielen für neuen Versicherer keine Rolle

Archivmeldung vom 01.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
DBwV Dt. BundeswehrVerband
DBwV Dt. BundeswehrVerband

AGPM schließt große Lücke im Versicherungsschutz für deutsche Soldaten - ab 1. Oktober ist der bewährte französische Militärversicherer auf dem deutschen Markt vertreten.

Ab dem 1. Oktober 2009 tritt der französische Militärversicherer AGPM auch auf dem deutschen Versicherungsmarkt auf.

Dieser Versicherer wendet sich mit dem Angebot einer umfassenden Absicherung gegen Tod, Unfallinvalidität und absolute Erwerbsunfähigkeit speziell an die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr sowie an alle Reservisten.

Mit Unterstützung der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes wurde ein Produkt entwickelt, das auf die Besonderheiten des militärischen Dienstes und auf die Bedürfnisse der deutschen Soldaten ausgerichtet ist.

Der Versicherungsschutz wird ohne Einschränkungen 24 Stunden am Tag, weltweit und bei allen Aktivitäten, im Dienst, außer Dienst und vor allem im Auslandseinsatz gewährt. So genannte aktive und passive Kriegsklauseln finden bei AGPM keine Anwendung. Im Gegenteil, AGPM versichert die besonderen Risiken und Gefahren der Auslandseinsätze ohne Risikoaufschlag und bietet für die Dauer eines solchen Einsatzes, einschließlich der Dauer der dafür durchzuführenden zusätzlichen Ausbildung und für die Zeit der Hin- und Rückverlegung erhöhte Versicherungssummen an.

Auch die Durchführung sportlicher Aktivitäten und die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie die Ausübung von Extremsportarten wie etwa Fallschirmspringen und Freiklettern, werden ohne jede Einschränkung und ohne Risikoaufschlag versichert.

Neben der Erhöhung der Versicherungssummen im Auslandeinsatz kann der Versicherte unter weiteren maßgeschneiderten Optionen wählen:

   - Unfalltod: Zahlung einer zusätzlichen Versicherungssumme bei Tod
durch Unfall
- Kindererhöhung: Zahlung einer zusätzlichen Versicherungssumme
pro namentlich im Vertrag benannten Kind bei Tod oder absoluter
Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall der
Versicherten
- Ausbildungsrente: monatliche Zahlung einer Rente bis zum 27.
Lebensjahr an jedes im Vertrag namentlich benannte Kind

Für die Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes, dem Partner des AGPM, hält die Versicherung ein besonderes Angebot bereit: Auf die Versicherungsbeiträge erhält jedes Mitglied einen Rabatt in Höhe von 12,5 Prozent.

AGPM schließt mit ihrem Angebot eine bestehende Versorgungslücke der Soldaten und stellt ihr Angebot unter das Motto: "Für Sie tun wir alles, jederzeit, weltweit und bei jedem Anlass."

AGPM, in den 50er Jahren in der Folge des Indochinakrieges von Soldaten für Soldaten in Frankreich gegründet, umfasst heute nahezu 700.000 Mitglieder in Frankreich, Belgien und Spanien.

Quelle: DBwV Dt. BundeswehrVerband

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