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Erfolgreicher Widerspruch gegen Betreuungsverbot eines ungeimpften Kindes

Archivmeldung vom 07.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Vor einem Monaten hatte das Gesundheitsamt Neuruppin gegen einen 4 jährigen Jungen ein sogenanntes Betreuungsverbot erlassen. Mit diesem Betreuungsverbot wollte das Gesundheitsamt verhindern, dass der ungeimpfte Junge am Kindergarten teilnehmen kann. Dies berichtet der Jurist und Bürgerrechtsaktivist Christian Dahlmann auf Telegram.

Weiter schreibt Dahlmann auf Telegram: "Das Gesundheitsamt hat das Betreuungsverbot damit begründet, dass die Eltern des Jungen keinen Impfnachweis vorgelegt haben und somit die Voraussetzungen für die Verhängung des Betreuungsverbot vorliegen würden.

Wir haben gegen das Betreuungsverbot sofort Widerspruch erhoben und diesen damit begründet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht geklärt ist ob der Junge überhaupt geimpft werden darf denn es besteht der Verdacht, dass der Junge gegen Komponenten des Masernimpfstoff allergisch ist. Um dies abzuklären hat die Mutter des Jungen bei einem Allergologen einen Termin für Januar 2024 vereinbart bei welchem geprüfte werden soll ob tatsächlich eine Allergie vorliegt. Zudem haben wir vorgetragen, dass es überhaupt keine Pflicht gibt ein Betreuungsverbot zu verhängen. Es soll zwar ein Betreuungsverbot verhängt werden aber es muss eben nicht verhängt werden. Deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden und dabei muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Im vorliegenden Fall wäre die Verhängung des Betreuungsverbot eben nicht verhältnismäßig gewesen da es sich lediglich um einen Zeitraum von ca. 3 Monaten gehandelt hat bis die medizinische Untersuchung beim Allergologen erfolgt. Das Kind für diesen Zeitraum aus dem Kindergarten auszuschließen welchen er schon seit mehr als einem Jahr besucht und dort Freundschaften geknüpft hat wäre nicht mal ansatzweise verhältnismäßig gewesen.

Das Gesundheitsamt hat unserem Widerspruch dann auch entsprochen und das Betreuungsverbot selber aufgehoben.

Dieser Fall zeigt wieder, dass es wichtig ist nicht jede behördliche Entscheidung einfach zu akzeptieren.  

In den kommenden Tagen werde ich hier einen Muster-Widerspruch veröffentlichen mit welchem Eltern gegen ein Betreuungsverbot selber Widerspruch erheben können.

Nach meiner Operation in der letzten Woche bin ich nun wieder dabei mich um die Anliegen der Eltern zu kümmern. So ein Erfolg motiviert mich natürlich sehr. "

Quelle: Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

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