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Alaaf und Helau: Wann Alkoholgenuss den Versicherungsschutz gefährdet

Archivmeldung vom 25.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper  / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Mit dem bevorstehenden Straßenkarneval wird gefeiert und geschunkelt und auch der Alkohol fließt wieder in rauen Mengen. Doch: Kommt es wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen oder Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz.

Darauf weist die Zurich Versicherung hin:

Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz

Oft genug zeigt sich die "jecke" Session auch von einer anderen Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle, weiß Zurich Schaden-Experte Norbert Stand: "Viele der Feiernden können ihre Emotionen unter starkem Alkoholeinfluss nicht mehr unter Kontrolle halten. Schon kleinste Rempeleien im Karnevalsgedrängel können zu Auseinandersetzungen führen. Wer eine Schlägerei anzettelt, riskiert den privaten Haftpflichtschutz, insbesondere dann, wenn deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen werden. Etwaige Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche finanzieren."

Absolut tabu: Alkohol am Steuer

Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. "Alkoholisiert ins Auto steigen ist auch an Karneval absolut tabu und wird nicht nur von der Polizei geahndet. Auch gefährden alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise ihren Versicherungsschutz, da sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer verletzen", erläutert Experte Stand.

Fahrrad ist keine Alternative

Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach. Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, riskiert im schlimmsten Fall die eigene oder gar die Gesundheit anderer. "Auch hier sollten sich die Fahrer bewusst sein: Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten", betont Norbert Stand. "Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten."

Fazit: Vom Auto auf das Fahrrad umsteigen ist unter Alkoholeinfluss grundsätzlich keine kluge Alternative. Auch an Karneval sollte man dann lieber auf öffentliche Verkehrsmittel setzen oder ganz entspannt ein Taxi nehmen.

Quelle: Zurich Gruppe Deutschland (ots)

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