Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Fiskus mutet Steuerzahlern in Ballungsräumen lange Wege zu

Fiskus mutet Steuerzahlern in Ballungsräumen lange Wege zu

Archivmeldung vom 08.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Wenn die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort zu weit ist, um sie als Tagespendler regelmäßig bewältigen zu können, dann besteht die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung. Der Betroffene kann seine zusätzlichen Kosten durch Zweitwohnung steuerlich als Werbungskosten absetzen. In Ballungsräumen müssen Bürger allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus in Kauf nehmen, längere Strecken zurückzulegen.

Der Fall: Eine Steuerzahlerin wohnte in Hamburg - nahe an ihrem Arbeitsplatz. Dann allerdings richtete sie nach eigener Auskunft gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten einen Haushalt im Speckgürtel der Stadt ein und betrachtete diese Wohnung fortan als ihren Lebensmittelpunkt. Die innerstädtische Immobilie sollte nur noch Zweitwohnsitz sein, denn wegen der ungünstigen Verkehrsverbindung sei ein tägliches Pendeln an den Arbeitsplatz nicht zumutbar. Die Steuerzahlerin machte dementsprechend doppelte Haushaltsführung geltend.

Das Urteil: Die hier vorliegenden 36 Kilometer Entfernung zwischen beiden Wohnungen und die damit verbundene etwa einstündige Wegezeit sei einem Arbeitnehmer in einem Ballungsraum noch zuzumuten, beschlossen die Richter. Die Folge davon war, dass die Betroffene zwar die tatsächlich absolvierten Fahrtkosten zwischen dem Umland und der Stadtmitte steuerlich geltend machen konnte, nicht aber alle übrigen damit verbundenen Ausgaben wie zum Beispiel ihren Mietanteil für die Wohnung im Speckgürtel.

(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 113/14)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte erntet in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige