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Wintersturm: Regelmäßig das Dach kontrollieren

Archivmeldung vom 31.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Kurt / pixelio.de
Bild: Kurt / pixelio.de

Der Orkan "Xaver" hat vor kurzem viele Schäden in Deutschland angerichtet. Laut deutscher Versicherungswirtschaft kostete der Sturm die Sachversicherer zwischen 100 und 200 Millionen Euro. Zwar fegt nicht gleich jeder Wind mit Orkanböen über Deutschland hinweg, aber auch leichtere Stürme können Schäden anrichten. Die Folge: Verschobene Dachziegel, Bretter lösen sich aus dem Giebelfeld, Schindeln sind nicht mehr fest verankert.

Damit das Dach in der Ausführung den Vorschriften entspricht, überwacht ein Architekt oder ein unabhängiger Sachverständiger wie Stefan Hoffart von TÜV Rheinland den Bau eines Gebäudes. Danach gilt: "Hausbesitzer müssen ihre Immobilie so in Ordnung halten, dass niemand bei einem Sturm zu Schaden kommt", sagt Hoffart.

Treten nach Fertigstellung des Hauses Schäden auf, hat der Besitzer unterschiedlich lang Zeit, die Mängel beim Bauunternehmer geltend zu machen. Meist beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Bei anderen Vertragsformen kann sie jedoch kürzer sein. Kommt es danach zu einem Schaden etwa am Dach, gibt es in einem Schadensfall unter anderem folgende Möglichkeiten: Entweder hat der Besitzer die Bauunternehmung auf den Mangel hingewiesen, sie aber nichts unternommen. In solchen Fällen kann die Firma bei Sturmschäden die Verantwortung tragen. Oder aber der Hausbesitzer hat innerhalb der Verjährungsfrist keinen Mangel festgestellt. Dann ist er verantwortlich. "Daher empfiehlt es sich, vor Ablauf der Gewährleistung das Gebäude von einem unabhängigen Sachverständigen auf neu entstandene Mängel kontrollieren zu lassen", sagt Stefan Hoffart. Der Experte rät daneben, das Dach mindestens einmal im Jahr von einem Dachdecker kontrollieren zu lassen. Der Fachmann überprüft die Dachziegel, reinigt die Abflüsse und schaut nach, ob Antenne und Satellitenschüssel richtig befestigt sind.

Zusätzliche Versicherung notwendig

Wer eine Solar- oder Photovoltaikanlage besitzt, sollte besonders auf den Versicherungsschutz achten. Nicht jede Hausratversicherung deckt Sturmschäden an solch einer Einrichtung. Oft ist eine zusätzliche Elementarversicherung notwendig.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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