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Unfallverursacher trägt auch Kosten für Kfz-Gutachter

Archivmeldung vom 10.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GTÜ / pixelio.de
Bild: GTÜ / pixelio.de

Vom zerschrammten Kotflügel bis zum Totalschaden - täglich entsteht in Deutschland durch Verkehrsunfälle teils immenser Sachschaden. Oftmals bestimmen Kfz-Gutachter, in der Regel beauftragt von der Versicherung des Unfallverursachers, wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt. Der Geschädigte kann in jedem Fall zusätzlich einen unabhängigen Gutachter engagieren.

Ein Service, den unter anderem die Kfz-Experten von TÜV Rheinland anbieten. Auch diese Kosten muss der Verursacher tragen - sofern er die alleinige Schuld trägt. "Tatsächlich ist es aber oft so, dass nicht die ganze Schuld bei einem der Unfallbeteiligten liegt. Kommt es zum Prozess, entscheidet das Gericht, wie groß die prozentuale Teilschuld aller Beteiligten ist", sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. Entsprechend dem Urteilsspruch werden auch alle angefallenen Kosten auf die Unfallgegner verteilt.

Unfall mit Fotos dokumentieren

Um die Schuldfrage möglichst eindeutig zu klären, sollten alle Beteiligten die Unfallsituation direkt nach der Kollision unverändert fotografieren. "Sofern es sicher ist, sofort aussteigen und Fotos machen - selbst wenn der nachfolgende Verkehr für kurze Zeit lahmgelegt werden sollte", rät Rechtien. Erst danach die Polizei rufen und die Unfallstelle, soweit möglich, räumen und sichern. Denn je besser der Unfall dokumentiert ist, desto besser kann der Hergang rekonstruiert und somit auch die Schuldfrage beantwortet werden. Beispielsweise an der Art, wie die Autos kurz nach der Kollision zueinander stehen oder an welcher Stelle sich der Unfall exakt zugetragen hat.

Anwalt einschalten

Nach einem Unfall gibt auch der Kostenvoranschlag von Werkstätten einen Überblick über den entstandenen Schaden. Diese Leistung wird mit den Reparaturkosten verrechnet. Das gilt für die Dienstleistung eines Gutachters jedoch nicht. Dafür liefert er ein verlässliches, unabhängiges Gutachten, das bei Streitigkeiten zwischen den Unfallgegnern maßgeblich ist. "Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich noch am Unfallort mit seinem Anwalt in Verbindung setzen. Der weiß, welches Vorgehen am sinnvollsten ist", so Rechtien.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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