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Dienstwagen: Wer privat fährt, fliegt

Archivmeldung vom 22.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Monteur einer Installationsfirma sollte seinen Dienstwagen nur für Fahrten zwischen Firma und Baustelle nutzen.

Zweimal sahen Vorgesetzte jedoch, wie er das Auto außerhalb der Arbeitszeit für Privatangelegenheiten steuerte. Trotz Abmahnung machte der Mann weiter und verursachte bei einer Privatfahrt einen Unfall. Die Firma kündigte ihm daraufhin fristlos.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hob die Kündigung zwar auf, erklärte aber die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung für wirksam (22 Ca 9208/04). Es sei der Firma zuzumuten, eine nur vierwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Wie auch immer: Der Monteur muss sich einen neuen Job suchen.

Quelle: http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/196/id/101368/fm/0/bt/2/SH/0/depot/0/index.html

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