Schülerinnen klagen erfolgreich gegen Kruzifix in bayerischer Schule

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern verletzt. Die Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, "dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen", sagte der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Felix Nürnberger, dem TV-Sender "Welt".
"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass zwei
Schülerinnen in ihrer Religionsfreiheit dadurch verletzt wurden, dass
im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ein großes Kruzifix
gehangen hat." Das Grundgesetz garantiere "nicht nur, dass man positiv
eine Religion haben oder ausüben darf, sondern auch, dass man mit
bestimmten religiösen Symbolen nicht konfrontiert werden muss", so
Nürnberger.
In der Entscheidung des Senats sei es "nur um diese
eine Schule und um dieses eine Kreuz" gegangen, erklärte der Sprecher.
"Inwieweit daraus Schlussfolgerungen für andere Schulen und andere
Kruzifixe gezogen werden kann, hatte der Senat nicht zu entscheiden."
Aber: "Der Senat hat in seiner Entscheidung auch ausgeführt, dass es
eben für das Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium keine
rechtliche Grundlage gibt. Der Kruzifix-Erlass der Bayerischen
Staatsregierung in der allgemeinen Geschäftsordnung war insoweit nach
der Überzeugung des Senats nicht anwendbar."
Von einer
Gesetzeslücke wollte der Gerichtssprecher allerdings nicht sprechen. "Ob
eine Gesetzeslücke vorlag, hatte der Senat nicht zu entscheiden. Er hat
ausdrücklich offengelassen, inwieweit eine gesetzliche Regelung durch
den Bayerischen Landtag ein Aufhängen eines Kruzifixes in einem
Gymnasium hätte rechtfertigen können." Wie groß die Präzedenzwirkung des
Urteils wirklich ist, bleibt vorerst unklar. "Inwieweit die
Entscheidung auch auf andere Schulen übertragen werden kann, hat der
Senat nicht entschieden. Seiner Entscheidung hat der Senat eben nur
zugrunde gelegt, dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage
gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen."
Im
konkreten Einzelfall hat das Urteil erst einmal keine unmittelbaren
praktischen Auswirkungen, so Nürnberger. "Der Senat hat nicht
festgestellt, dass das Kruzifix jetzt abgehangen werden muss. Nachdem
die Schülerinnen bereits die Schule verlassen haben, hat der Senat nur
noch im Nachhinein festgestellt, dass die Schule zu den Schulzeiten der
Schülerinnen das Kruzifix hätte abhängen müssen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur