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Den Regierungs-Repressalien zum Trotz: „Wir sind das Volk!“ – So demonstrieren Sie richtig!

Archivmeldung vom 11.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: IMAGO / aal.photo; Bild: Aaron Karasek ;zugeschnitten / WB / Eigenes Werk
Bild: IMAGO / aal.photo; Bild: Aaron Karasek ;zugeschnitten / WB / Eigenes Werk

Ob in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder anderswo – überall gehen die Menschen auf die Straßen. Vor allem, um ihren Unmut über die verhängten Corona-Maßnahmen zu äußern. Doch vielerorts schlägt die Staatsmacht zurück, geht mit Schlagstöcken, Pfeffersprays und Wasserwerfer gegen Protestler vor. Dies berichtet Guido Grandt im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Grandt: "Damit Ihre Kundgebung nicht dermaßen aus dem Ruder läuft, sollten Sie wissen, wie Sie richtig demonstrieren!

„Grundsätzliches“ zum Demonstrieren

In Artikel 8 im deutschen Grundgesetz (GG) steht bezüglich Demonstrationen: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Allerdings kann „… für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Das heißt, nichts anderes, als dass Versammlungen, die nicht unter „freiem Himmel“ stattfinden, keiner Anmeldung bedürfen. Das wird auch durch das so genannte „Versammlungsgesetz“ bestätigt. Alle anderen „öffentlichen“ Versammlungen müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter „Angabe des Gegenstandes der Versammlung“ gemeldet werden.

So können Sie eine offizielle Anmeldung „umgehen“

Wenn Sie eine solche Anmeldung umgehen wollen, dann mieten Sie sich einfach einen Raum oder ein Großzelt an. Hier können Sie unangemeldet und trotzdem ganz legal protestieren. Wenn Sie allerdings unter „freiem Himmel“ demonstrieren wollen aber keine Genehmigung erhalten oder Ihr Protest aus einem anderen Grund nicht zugelassen wird, muss diese „verbotene“ Demo von Amts wegen aufgelöst werden! Übrigens: Als Veranstalter einer öffentlichen Versammlung müssen Sie laut Versammlungsgesetz Ihren Namen angeben.

An diese „Demonstrationsregeln“ müssen Sie sich halten

Eine Kundgebung kann verboten werden, wenn der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten oder Äußerungen vertreten, die ein Verbrechen oder ein „von Amts wegen zu verfolgtes Vergehen“ zum Gegenstand haben. Ebenso dürfen diese Ansichten und Äußerungen nicht volksverhetzend sein und damit die öffentliche Sicherheit und/oder die öffentliche Ordnung gefährden. Auch müssen Versammlungen „friedlich und ohne Waffen“ stattfinden. Weisen Sie deshalb bei der Demo-Einladung unbedingt darauf hin, dass Sie sich „friedlich versammeln wollen“. Jene Personen, die Waffen oder andere verbotene Gegenstände mitführen, seien nicht willkommen und würden von der Kundgebung ausgeschlossen!

So können Sie „Störer“ ausschließen

Nicht jede Person oder jede Gruppe muss in der Demo geduldet werden. Dazu heißt es im Versammlungsgesetz klipp und klar: „Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden.“ Dieser Passus hilft Ihnen sich von Personengruppen, Vereinen oder Parteien zu distanzieren, die im oben genannten Sinn „verbotene Ansichten“ vertreten oder lediglich auf Randale aus sind. Und somit Ihre guten Absichten des Protests ins Gegenteil verkehren könnten.

Erklären Sie deshalb in Ihrer Einladung, dass beispielsweise Angehörige und Sympathisanten von rechts oder links – Sie können auch klar die Parteien oder Gruppierungen benennen – nicht willkommen sind und von der Versammlung ausgeschlossen werden. Kurzum, dass Sie diese als „Störer“ behandeln werden!

Wenn es nicht anders geht haben Ordnungshüter die Pflicht, diese unerwünschten Personen zu entfernen. Dabei darf die Polizei aber keineswegs die ganze Demo auflösen. Positiver Nebeneffekt: Die Einschleusung sogenannter „agents provocateurs“ durch politische Gegner oder Behörden wird erschwert.

Wichtigste Person einer Demo: Der Versammlungsleiter

 Jede öffentliche Versammlung muss einen „Leiter“ haben. Dieser Versammlungsleiter ist gleichzeitig auch der Ansprechpartner für die Polizei. Dieser sollte Erfahrungen mit Demonstrationen haben und schnelle Entscheidungen treffen und sich situativ anpassen können. Der Versammlungsleiter bestimmt nicht nur den „Ablauf“ der Versammlung, sondern hat zudem für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Zudem sollte er eine ausreichende Zahl von Ordnern bestimmen, die ausreichend für ihre Aufgabe geschult sind.

„Vereinfachen“ Sie Ihre Demo

Um einen Versammlungsverlauf reibungslos und ohne große Durchsagen zu garantieren, drucken und verteilen Sie ein Programm. Darauf sollten die einzelnen Punkte, Demostrecken und vor allem die Uhrzeiten stehen. So weiß jeder, wo er dran ist und was als Nächstes kommt.

Basteln Sie ein Plakat

Auf Flyer (nicht auf das Programm) können Sie verzichten, denn solche werden in der Regel nicht gelesen und landen im nächsten Papierkorb, schlimmer noch, auf der Straße. Nehmen Sie stattdessen ein Schild oder Plakat, auf dem steht, für oder gegen was Sie eigentlich protestieren. Dies ist nicht nur akustisch effektiver, sondern zudem billiger.

Folgendes Material benötigen Sie dafür:

  • Pappe
  • Holzleim (oder einen anderen Klebstoff)
  • Tacker
  • Kopierer für die Plakataufdrucke

Kostenlose Pappe können Sie schon beim Supermarkt um die Ecke bekommen: Wenn morgens die Regale aufgefüllt werden, fallen genug leere Kartons an, die Sie mitnehmen können. Die Mitarbeiter werden es Ihnen danken, schließlich müssen sie weniger Müll entsorgen. Klappen Sie die Pappe zu und tackern Sie mit Heftklammern die Kanten zusammen. Schon haben Sie eine stabile Beschriftungsfläche. Vermeiden Sie eine zu kleine Schrift, die kein Mensch von weitem lesen kann! Ihre Aussage sollte kurz, bündig und prägnant sein.

Grundsätzlich gilt: Maximal 5 bis 7 Wörter. Keine „fetten“ Buchstaben – diese laufen in der Entfernung ineinander über und sind somit nicht mehr lesbar. Verzichten Sie auch  auf eine Schnörkel- oder Kursivschrift. Außerdem können Sie Ihre „Schlagzeilen“ kopieren lassen (Copy-Shop) und diese auf die Plakate kleben.

Besorgen Sie sich im nächsten Baumarkt Holzstöcke und verbinden Sie diese mit Nägeln mit der Pappe. Sie können die Plakate aber auch mit einem Gummiband, das Sie am oberen Rand der Pappe befestigen, auf Brust oder Rücken tragen. Übrigens: Wenn Sie noch „geschlossener“ bei einer Demo auftreten wollen: Drucken Sie T-Shirts mit gleicher Farbe und Aufschrift, die jeder von Ihnen anzieht. Und los geht’s.

So demonstrieren Sie „richtig“

Doch wie demonstrieren Sie eigentlich „korrekt“? Was ist erlaubt und was nicht?

  • Zu aller erst: Lassen Sie Sturmmaske, Baseballschläger und Pflastersteine zu Hause: Sie wollen sicher nicht, dass Sie als Mitglied des „Schwarzen Blocks“ gelten und mit Repressalien rechnen müssen!
  • Eine Trillerpfeife kann auch nicht schaden. So können Sie friedlich auf sich aufmerksam machen.
  • Beschimpfen Sie nie Personen, die anderer Meinung sind, sprich die „Gegendemonstranten!“
  • Meiden Sie Auseinandersetzungen mit diesen. Gleichwohl mit den Sicherheitskräften!
  • Demonstrieren Sie friedlich!
  • Zerstören Sie nie mutwillig fremdes Eigentum!

Was, wenn die Demonstration „aus dem Ruder läuft?“

Nimmt die Kundgebung zusehends einen nicht mehr kontrollierbaren Verlauf oder eskaliert gar, muss der Versammlungsleiter handeln. Sollten Sie das sein, müssen Sie mit Hilfe Ihrer Ordner oder der Polizei die Störer aus der Versammlung entfernen. Zuvor jedoch sollten Sie diese laut und deutlich zum Verlassen der Versammlung auffordern: „Diese Versammlung ist geschlossen! Bitte gehen Sie nach Hause!“

Wer ausgeschlossen wird, muss sofort von der Demo gehen. So steht es im Versammlungsgesetz! Und: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sichern Sie sich ab

Um ein eventuelles Fehlverhalten belegen oder beweisen zu können, dass Störer nicht zu Ihrer Demo gehörten, sollten die Ordner mitfilmen, beispielsweise mit dem Handy. So kommen Sie später nicht in Beweisnot und keiner kann Ihnen etwas unterschieben, was nicht stimmt. Mit diesen Tipps, Tricks und Kniffen geben wir Ihnen einen soliden und legalen Demonstrationsleitfaden mit an die Hand. Nun steht nichts mehr im Wege, Ihre Meinung öffentlich zu verkünden. Denn Meinungsfreiheit ist das Herz einer jeden Demokratie!"

Quelle: Wochenblick

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