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Unwissen schützt nicht

Archivmeldung vom 11.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Szenario kennen viele Wohngemeinschaften - und sei es aus der WG-Überlieferung: Der Außendienstler der Gebühreneinzugszentrale steht vor der Tür und wedelt mit dem Anmeldeformular. Wer jetzt unterschreibt, kann nicht mehr widerrufen, warnen Anwälte.

Der Peilwagen und der durchwühlte Hausmüll gehören wohl dem Reich der Mythen an. Doch jagt der Besuch eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den meisten Wohngemeinschaften einen gehörigen Schrecken ein. Wer sich allerdings an der Haustür von einem GEZ-Außendienstler überrumpeln lässt und reumütig ein Anmeldeformular ausfüllt, kann hinterher kaum widerrufen.

Davor warnt die Deutsche Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az: 10 G 2070/04). Ein Lehrling sollte nach Unterschrift rund 250 Euro nachzahlen. Danach wollte er von seinem Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Gebrauch machen.

mehr: http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,340916,00.html

Anmerkung:

Wer auf der Suche nach nützlichen Informationen zum Thema GEZ ist, sollte unbedingt auf: Bernhard Hoeckers Netzseite schauen!

http://www.gez-abschaffen.de/haupt.htm

M. Dahlke

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