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Teilerfolg vor EuGH für Online-Parfümerie parfumdreams.de: Kein pauschales Plattformverbot

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kai Renchen, Gründer und Geschäftsführer von parfumdreams.de (Parfümerie Akzente GmbH). Bild: "obs/parfumdreams.de/Copyright: parfumdreams.de"
Kai Renchen, Gründer und Geschäftsführer von parfumdreams.de (Parfümerie Akzente GmbH). Bild: "obs/parfumdreams.de/Copyright: parfumdreams.de"

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.12.2017 im Streit um den Internethandel mit Luxuskosmetik ein Urteil gesprochen. Konkret geht es um Vorgaben, wonach es der Online-Parfümerie parfumdreams.de, Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH, untersagt werden sollte, Luxus-Kosmetikprodukte der Coty Germany GmbH über Drittplattformen wie Amazon zu verkaufen. Vor der höchsten juristischen Instanz in Europa setzte sich der beklagte Online-Shop parfumdreams.de in Teilen gegen Coty in dem seit 2012 anhängigen Rechtsstreit (Az. C-230/16) durch.

"Das EuGH-Urteil ist ein deutlicher Erfolg für uns und den Online-Handel, denn der EuGH hat einen Riegel vor pauschale Plattformverbote geschoben. Autorisierte Händler wie wir dürfen Markenprodukte dann auf nach außen erkennbaren Drittplattformen verkaufen, wenn dabei die Bedingungen erfüllt werden, die für die Wahrung des Luxusimages überhaupt erforderlich und angemessen sind", sagt Kai Renchen, Geschäftsführer von parfumdreams.de. Das Oberlandesgericht Frankfurt wird zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.

Wie schon in den Schlussanträgen des Generalanwalts beschrieben, werden Hersteller nun Kriterien festlegen müssen, so dass, Online-Händler über Drittplattformen vertreiben dürften. "In Europa ansässige, kleine und mittelständische Unternehmen haben dann legitimierten Zugang zu den für ihr Wachstum so relevanten Plattformen", erklärt Renchen.

Zwar resultiert bei parfumdreams.de mittlerweile nur noch ein geringer Anteil des Online-Umsatzes aus Plattform-Verkäufen, doch ohne Amazon wäre das Unternehmen nicht so schnell so groß geworden. Daher stellen Drittplattformen insgesamt für kleine und mittelständische Onlinehändler ein wichtiges Markteintrittskriterium dar.

parfumdreams.de, Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH, ist autorisierter Händler von Coty Germany GmbH. Im Vertrag sind Vorgaben zum selektiven Vertrieb geregelt. 2012 gab es eine Anpassung, wonach der Vertrieb über Drittplattformen ausgeschlossen werden sollte. Diese Klausel hat parfumdreams.de nicht akzeptiert, woraufhin Coty Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht hat. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt (Az. 3 O 128/13) entschieden, dass das Verbot eine unzulässige Kernbeschränkung und ein Verstoß gegen das kartellrechtliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen darstellt. Gegen das Urteil hatte Coty Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 11 U 96/14) hat daraufhin den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

Über parfumdreams.de

parfumdreams.de ist die Nummer zwei unter Deutschlands OnlineParfümerien. Das Sortiment umfasst mehr als 40.000 Produkte von über 600 Marken. Der Shop wurde 2004 von Kai Renchen gegründet. Die OnlineTochter des Familienunternehmens Parfümerie Akzente GmbH entwickelte sich zu einem sympathischen Mittelständler, bei dem der Mensch im Mittelpunkt und die Zufriedenheit der Kunden an erster Stelle stehen. parfumdreams.de beliefert derzeit knapp zwei Million Kunden und wächst jedes Jahr zweistellig. Das E-Commerce-Geschäft und der stationäre Handel ergänzen sich dabei perfekt und nutzen die spezifischen Erfahrungen der unterschiedlichen Vertriebswege. Das junge Unternehmen aus der Gemeinde Pfedelbach in BadenWürttemberg hat das starke Wachstum komplett aus eigener Kraft bewältigt.

Quelle: parfumdreams.de (ots)

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