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Neuzulassung bis zum 30. Juni sichert Steuerbefreiung

Archivmeldung vom 08.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Autokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni zugelassen werden kann.

Der ADAC weist darauf hin, dass alle neuen, zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) ein Jahr keine Kfz-Steuer zahlen. Euro-5- und Euro-6-Autos, die in diesem Zeitraum neu zugelassen werden, sind sogar maximal zwei Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis 31. Dezember 2010. Die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ist Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung und soll der Absatzkrise in der Automobilwirtschaft entgegen wirken.

Die rechtzeitige Zulassung verspricht laut ADAC noch einen weiteren Vorteil: Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Dabei wird neben dem Hubraum erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen. Autos, die ab dem 1. Juli erstmals zugelassen werden, fallen automatisch unter diesen neuen Steuertarif.

Quelle: ADAC

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