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Karlsruhe kippt Regelung des Berliner Hochschulgesetzes

Archivmeldung vom 10.07.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Nicola Quarz/flickr/CC BY-SA 2.0 / WB / Eigenes Werk
Bild: Nicola Quarz/flickr/CC BY-SA 2.0 / WB / Eigenes Werk

Einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach hatte die Humboldt-Universität mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Sie hatte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des Landes gewandt, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen.

Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die entsprechende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreife. Die Regelung sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig (Beschluss vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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