Karlsruhe kippt Regelung des Berliner Hochschulgesetzes
Einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Demnach hatte die Humboldt-Universität mit einer Verfassungsbeschwerde
Erfolg. Sie hatte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des
Landes gewandt, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle
beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss
des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des
Qualifikationsziels zuzusagen.
Das Verfassungsgericht entschied
jetzt, dass die entsprechende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit
der Wissenschaft eingreife. Die Regelung sei mangels
Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig (Beschluss
vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22).
Quelle: dts Nachrichtenagentur