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Bundesrat: Segway darf auf Radwegen fahren

Archivmeldung vom 14.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die einachsigen Elektroroller Segway sind in Deutschland endlich für Radwege zugelassen. Der Bundesrat hat jetzt die "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" verabschiedet.

"Nachdem über vier Jahre an der Verordnung gearbeitete wurde, ist das Fahren der elektronischen Roller damit deutschlandweit geregelt", sagt André Zeitsch, Geschäftsführer der STM GmbH, die in München Stadtführungen mit Segways anbietet.

Für die elektronischen Roller wurde eigens eine Fahrzeugklasse "eMo" ("elektronische Mobilitätshilfe") geschaffen. Die eMos dürfen künftig auf Radwegen verkehren. Sind keine Radwege vorhanden, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Abweichend davon können Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen genehmigen.

Segways müssen laut der neuen Vorschrift mit einem Versicherungskennzeichen ("Moped-Kennzeichen") sowie Klingel und Licht ausgestattet sein. Eine Helmpflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht gefordert. Jedoch müssen die Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. "Nun können wir unseren Gästen auch den Englischen Garten und weitere Parks der Stadt zeigen, die wir bisher umfahren mussten", sagt André Zeitsch. "Alles in allem ist die Verordnung eine sehr gelungene Lösung, mit der sich der Segway als Verkehrsmittel etablieren kann. Wir haben jetzt eine Vorraussetzung, die umweltfreundliche und zeitgemäße Mobilität ermöglicht."

Quelle: SegwayTour Munich GbR

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