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Vorzeitige Kündigung im Fitnessstudio braucht wichtigen Grund

Archivmeldung vom 31.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Ein paar Pfunde abnehmen und regelmäßig Sport treiben: Viele Deutsche nehmen sich zur Jahreswende vor, mehr für ihre Gesundheit zu tun und melden sich in einem Fitnessstudio an. Doch trotz der guten Vorsätze sollten die Sportwilligen vor Vertragsabschluss einen genauen Blick in die Bedingungen werfen. "Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Fitnessstudios bei den Vertragslaufzeiten gestärkt. Die vorzeitige Kündigung ist bei fester Laufzeit oft nur aus wichtigem Grund möglich", sagt Michael Rempel, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Besonders Sportanfänger sollten eine Probezeit oder zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten vereinbaren, falls die Begeisterung schneller nachlässt als gedacht.

Der Bundesgerichtshof entschied vor einigen Monaten zu Gunsten der Fitnessstudios: Verträge mit bis zu 24 Monaten Laufzeit sind möglich. Gleichzeitig haben die Sportler aber ein Sonderkündigungsrecht - selbst wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht oder der Vertrag dies sogar ausschließt. Das bedeutet: Sie können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, also beispielweise bei Krankheit oder Verletzung. In solch einem Fall müssen die Sportler ein ärztliches Attest vorlegen. "Das Attest muss keine Details enthalten. Es muss nur daraus hervorgehen, dass das Mitglied auf Dauer oder bis zum Vertragsende keinen Sport machen kann - aber nicht die Ursache dafür", so R+V-Experte Rempel. Das Fitnessstudio kann auch nicht verlangen, dass der Kunde zu einem bestimmten Arzt geht.

Gute Gründe: Schwangerschaft und Umzug

Ein weiterer Grund ist eine Schwangerschaft. Michael Rempel: "Die werdende Mutter kann das Fitnesstudio ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen. Deshalb darf sie kündigen. Schließlich ändert die Geburt eines Kindes die Lebensumstände maßgeblich." Bei einem Umzug gilt: Wer das Fitnessstudio danach nur noch unter großem Aufwand erreicht, kann in der Regel ebenfalls kündigen.

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

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