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"Fußball-Fieber": Wer blaumacht, riskiert Fristlose Kündigung

Archivmeldung vom 13.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fan: Fußball-WM als Challenge für Mitarbeiter. Bild: pixelio.de, Juergen Jotzo
Fan: Fußball-WM als Challenge für Mitarbeiter. Bild: pixelio.de, Juergen Jotzo

Mit dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 heute in Brasilien beginnt auch für viele deutsche Mittelständler eine Zeit von "Spontanerkrankungen" der eigenen Mitarbeiter. Wie die Erfahrungen der Vorjahre zeigen, schnellt bei sportlichen Großevents mit nächtlichen Live-Übertragungen der Krankenstand in die Höhe. "Blaumachen" ist jedoch Betrug am Arbeitgeber wie auch an den eigenen Kollegen und folglich auch ein Grund für eine fristlose Kündigung, wie die Detektei A Plus informiert.

"Bei jedem Fußball-Ereignis gibt es ein besonders hohes Auftragsvolumen bei Lohnfortzahlungsbetrug", so A-Plus-Chef Jochen Meismann auf Nachfrage von pressetext. Auch wenn viele Unternehmen im Vorfeld versuchen, den vielen Urlaubsanträgen gerecht zu werden, klappt es nicht immer mit den freien Tagen. Mittelständler, die den begründeten Verdacht haben, einen "Blaumacher" im Team zu haben, der an "Fußballfieber" leidet, sollten jedoch nicht auf eigene Faust ermitteln, um den eigenen Ruf nicht unnötig zu gefährden.

"Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beobachtet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen", weiß Meismann aus jahrelanger Erfahrung. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig, wie auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zeigt (Az. 2AZR 123/02): Wer Urlaub beantragt und die Möglichkeit der Krankmeldung als "Argument" ins Spiel bringt, kann den Heimweg noch am selben Tag mit seinen Entlassungspapieren antreten. Doch oft gehen Mitarbeiter cleverer vor.

Beweislast beim Unternehmen

Bei Betrug liegt die Beweislast beim Chef. Wer den Mitarbeiter nicht gerade zufällig beim Public Viewing trifft, kann seinen Verdacht oft nicht belegen. Unternehmen dürfen im Falle eines begründeten Verdachts externe Fachleute einschalten. Das spart dem Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Kosten, sondern auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses. "Wer deutlich macht, dass Blaumachen nicht geduldet wird, kann bei der nächsten WM in der Regel mit einer vollzähligen Mannschaft rechnen", verdeutlicht Meismann.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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