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Verbot für alte Schnurlos-Telefone ab 01.01.2009

Archivmeldung vom 11.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Besitzer von Schnurlos-Telefonen aus den 90er Jahren dürfen aus technischen Gründen ab Januar 2009 ihre alten Geräte nicht mehr benutzen. Verbraucher, die dies nicht beachten, müssen mit mehreren hundert Euro Bußgeld rechnen.

Die schnurlosen Telefone aus den 90ern haben ab 1. Januar 2009 ausgedient - zwangsweise. Denn dann dürfen sie aus technischen Gründen nicht mehr benutzt werden. Auf Verbraucher, die dies missachten, kommen happige Kosten zu.

Grund für das Verbot: Die Standardfrequenzen CT1 und CT2, auf denen diese Telefone funken, wurden für eine andere Nutzung zugeteilt: für den modernen Mobilfunk. Den Verbrauchern, die gegen das Verbot verstoßen, werden die Kosten für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt - möglicherweise mehrere 100 Euro. Zudem könnte ein Bußgeld winken.
  
Laut Bundesnetzagentur war - wie alle Allgemeinzuteilungen - auch diese Frequenzzuteilung für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. 
  

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (80 Kanäle, 885 - 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (40 Kanäle, 864,1 - 868,1 MHz) steht künftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. 
  

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Verbrauchern, in der Bedienungsanleitung oder auf der Unterseite des Gerätes die angegebenen Sendefrequenzen zu überprüfen. Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. 
  

Wieviele der alten schnurlosen Telefone noch im Umlauf sind, ist unklar. Die Behörde geht davon aus, dass die Geräte nicht mehr im Fachhandel erhältlich sind. Sie könnten aber dennoch weiter übers Internet oder auf Flohmärkten verkauft werden.
 

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