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Verfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Archivmeldung vom 19.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilie

Foto: File Upload Bot (Magnus Manske)
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungwidrig. Dem Verfassungsgericht lagen Beschwerden mehrerer homosexueller Paare vor, bei denen einer der beiden Partner bereits ein Kind adoptiert hatte und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

Diese sogenannten "Sukzessivadoptionen" sind bislang in Deutschland in der Ehe erlaubt, schwule oder lesbische Lebenspartner durften dies jedoch nicht.

Justizministerin begrüßt Karlsruher Entscheidung zum Adoptionsrecht für Homosexuelle

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Stärkung des Adoptionsrechtes für Homosexuelle durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. "Kinder in Regenbogenfamilien brauchen Rechtssicherheit. Die volle Adoption muss der nächste Schritt sein", erklärte die Justizministerin in Berlin.

Die Liberalen hätten in dieser Wahlperiode gegen den Widerstand der Union wichtige Fortschritte im Beamten- und Steuerrecht für Homosexuelle in Eingetragenen Lebenspartnerschaften erreicht, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Die FDP wolle nun erreichen, dass alle gleichgeschlechtlichen Paare rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden. "Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Union erneut aufgefordert, sich zu bewegen", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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