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Vertrag ist Vertrag - Vermieter darf ohne Absprache keine neuen Putzkosten umlegen

Archivmeldung vom 27.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Steht im Mietvertrag, dass die Mieter Treppen und Flure zu putzen haben, darf der Vermieter diese Aufgabe nicht ungefragt einer Firma übertragen und die Kosten auf die Mieter umlegen.

Das berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ und verweist auf zwei Urteile von Amtsgerichten, die jeweils im Sinne der Mieter entschieden hatten. Ein Urteil fiel sogar in diesem Sinne aus, obwohl die Mieter ihre Pflicht nur unzureichend wahrgenommen hatten. (Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 499/96 und Amtsgericht Magdeburg, Az. 12 C 66/02)

Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Senioren Ratgeber“

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