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Kinderimpfung: Wenn zwei Eltern sich streiten, entscheidet die STIKO

Archivmeldung vom 25.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Niederlage der Ständigen Impfkomission (STIKO) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor Gericht
Niederlage der Ständigen Impfkomission (STIKO) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor Gericht

Bild: Impfkritik.de / s.Bild

Da sich ein geschiedenes Elternpaar nicht über die mRNA-Impfung ihres beinahe 16-jährigen, vorerkrankten Sohnes einigen konnte, landete der Fall vor Gericht. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Junge die Impfung bekommen soll. Wenn das Kind selbst impfwillig ist und eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommision (STIKO) vorliegt, wird im Streitfall geimpft. Seit der generellen Impfempfehlung der STIKO für Kinder ab zwölf gilt das nicht mehr nur für vorerkrankte Kinder – sondern für alle ab 12.

Wenn sich die Eltern eines Kindes darüber streiten, ob dieses mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden soll, darf der Elternteil, der die Impfung befürwortet, entscheiden. So lautet ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aus dem März. Das gilt allerdings nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der STIKO oder des Robert-Koch-Institutes gibt und auch das Kind selbst geimpft werden will.

Beschwerde der Mutter nicht erfolgreich

Im vorliegenden Fall geht es um einen fast 16-Jährigen, für den es aufgrund seiner Vorerkrankung schon eine Impfempfehlung der STIKO gab. Er und sein Vater wollten die Impfung, die Mutter war dagegen. Sie bezeichnete die Corona-Impfung laut Presseinformation des Gerichtes als „Gentherapie“ – was auf die experimentellen mRNA-Spritzen ja auch zutrifft. „Auf Antrag des Vaters hat das Amtsgericht diesem im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Impfung seines Sohnes übertragen. Die erste Impfung des Kindes ist mittlerweile erfolgt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Mutter vor dem OLG hatte keinen Erfolg“, steht in der Presseinformation.

Kinder als Spielball der Mächtigen

Da die STIKO seit kurzem – möglicherweise in Folge politischen Drucks – generell die Impfung von Kindern ab 12 Jahren empfiehlt (Wochenblick berichtete), könnte dieses Thema noch in vielen Familien aufkommen und zu Streitigkeiten vor Gericht führen. Die immer weiter vorangetriebene Spaltungs-Politik des Corona-Regimes zieht Gräben mitten durch die Familien.

Im AUFrecht-Video „Kinder- und Jugendimpfung: Bedrohung für Mensch, Familie und Gesellschaft“ auf dem neuen alternativen Nachrichtensender AUF1 erklärt WB-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber, wie Kinder in der Corona-Krise zum Spielball zwischen Politik, Justiz und „Wissenschaft“ werden. Vor allem zum Thema Kinderimpfung und Haftung bei Impf-Schäden durch die nur notfallzugelassenen Impfungen werden Rechtsmeinungen der Anwältinnen Mag. Andrea Steindl und Dr. Renate Holzeisen erläutert. Diese sehen vor allem die impfenden Ärzte in der Haftung im Fall von Nebenwirkungen durch die Gen-Spritzen, wie Wochenblick hier und hier berichtete."

Quelle: Wochenblick

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