EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Klubs und Spielern gegen Cas
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass nationale Gerichte in der Lage sein müssen, die Schiedssprüche des Sportgerichtshofs Cas zu überprüfen. Die Entscheidung betrifft insbesondere Fälle, in denen internationale Sportverbände wie die Fifa einseitig Schiedsverfahren auferlegen, teilten die Richter am Freitag in Luxemburg mit.
Nationale Gerichte sollen demnach die Möglichkeit haben, auf Antrag oder
von Amts wegen eine eingehende rechtliche Kontrolle durchzuführen.
Hintergrund
des Falls war, dass der belgische Klub Royal Football Club Seraing im
Jahr 2015 Finanzierungsvereinbarungen mit der maltesischen Gesellschaft
Doyen Sports schloss, die die Übertragung eines Teils der
wirtschaftlichen Rechte einiger Spieler vorsahen. Die Fifa verhängte
daraufhin Sanktionen gegen den Klub, die vom Sportschiedsgericht und dem
Schweizer Bundesgericht bestätigt wurden. Der RFC Seraing wandte sich
an die belgischen Gerichte, die jedoch aufgrund der Rechtskraft des
Schiedsspruchs keine erneute Prüfung vornahmen.
Der Gerichtshof
stellte fest, dass nationale Vorschriften, die der Rechtskraft eine
solche Tragweite verleihen, gegen das Unionsrecht verstoßen. Die
Gerichte der Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, eine wirksame
gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten. Dies schließt auch die
Möglichkeit ein, einstweilige Anordnungen zu erwirken und
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Nationale
Gerichte sind verpflichtet, Regelungen, die einem wirksamen
gerichtlichen Rechtsschutz entgegenstehen, unangewendet zu lassen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur