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Nachbarn Zutritt gestatten Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Archivmeldung vom 11.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machenManchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten.
Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machenManchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)

Der Fall: Um den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken für einen Bauantrag exakt ermitteln zu können, musste ein Vermessungsingenieur das Nachbargrundstück betreten. Konkret musste er dazu eine Wand im Hause der Nachbarin vermessen. Doch diese verweigerte den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten. Im Grunde war sie damit natürlich im Recht, weil sie sich auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung berufen konnte. Doch der andere Eigentümer vertrat die Meinung, dies sei ein begründeter Ausnahmefall.

Das Urteil: Die Nachbarin musste das Betreten ihrer Räume durch den Ingenieur dulden. Man habe eine Gesamtabwägung der widerstrebenden Grundrechte vorgenommen, so der BGH. Letztlich sei es ausschlaggebend gewesen, dass der Betroffene seine Eigentumsrechte überhaupt erst habe wahrnehmen können, indem der Grenzverlauf exakt bestimmt werde.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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