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Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen Facebook

Archivmeldung vom 29.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook. Bild: Flickr/McGowan
Facebook. Bild: Flickr/McGowan

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin einen Sieg gegen das soziale Netzwerk Facebook errungen: Das Unternehmen habe eine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht ausreichend geändert und sei deshalb zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt worden, teilten die Verbraucherschützer am Montag mit.

"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen", betonte er. "Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein."

Das Gericht erklärte, die umstrittene Klausel, die dem Konzern eine "weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte" gewähre, betreffe eine sehr große Anzahl von Nutzern und schränke deren Rechte "ganz erheblich" ein. Daher sei die "erhebliche Ordnungsmaßnahme" gerechtfertigt.

Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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