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Anleger klagt gegen Sparkassen-Fondshaus Deka

Archivmeldung vom 21.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vorwurf: Zahlung versteckter Provisionen / Gesamter Branche droht Prozesswelle

Sparkassen und Deka sollen über Jahre Provisionen zulasten ihrer Kunden kassiert haben, ohne die Zahlungen offenzulegen. Ein Anleger hat daher Klage vor dem Landgericht Münster eingereicht. Dies berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe, die am kommenden Freitag (22. September) erscheint.

Der Anleger hatte im Jahr 2000 einen Vertrag über eine sogenannte fondsgebundene Vermögensverwaltung mit der Kreissparkasse Borken im Münsterland und der Deka geschlossen. Die Geldmanager sollten für den 64-jährigen Kunden gut 200000 Euro in die besten Investmentfonds anlegen. Neben den vertraglich vereinbarten Gebühren kassierten Sparkasse und Deka offenbar zusätzlich noch satte Provisionen von den Fondsanbietern. Zahlungen, die mit dem Geld der Fondsanleger finanziert wurden, die dem Kunden aber, so der Vorwurf, verschwiegen wurden. Der klagende Anleger verzeichnet heute einen Verlust von über 10 Prozent seines Einsatzes und fordert die Rückabwicklung des Geschäfts.

Die Sparkassen-Anwälte, so das manager magazin weiter, bestreiten, dass der Kläger über diese sogenannten Kickbacks nicht aufgeklärt worden sei. Die Juristen des Geldhauses räumten gegenüber dem Gericht jedoch ein, einmalige Kauf- und jährliche Bestandsprovisionen in Höhe von mehr als 0,5 Prozent des Anlegergeldes kassiert zu haben. Eine in der Branche gängige Praxis, wie Experten wissen.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Finanzbranche ab dem Jahr 2008 gesetzlich dazu verpflichtet werden, solche Kickbacks offenzulegen. Erlaubt war das heimliche Kassieren aber nach Ansicht vieler Juristen schon bisher nicht. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall das Verschweigen der Provisionen als "schwerwiegende Treuwidrigkeit" bezeichnet. Hat der Kläger Erfolg, dürfte nicht nur der Deka, sondern auch anderen Finanzhäusern eine Klagewelle drohen.

Quelle: Pressemitteilung manager magazin

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