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Bundesverwaltungsgericht: Schmerzpatient darf Cannabis anbauen

Archivmeldung vom 06.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cannabis Bild: pixelio.de, Susanne Schmich
Cannabis Bild: pixelio.de, Susanne Schmich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.

Das Betäubungsmittel sei für dessen medizinische Versorgung notwendig und es stehe ihm "keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung", urteilten die Richter.

Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an, weil ihm keine Therapiealternative zur Verfügung stehe. Den seit Mai 2000 gestellten Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Selbstversorgung lehnte das BfArM aber 2007 und 2010 ab.

Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide nun auf und verpflichtete die Beklagte, den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden (AZ BVerwG 3 C 10.14 - Urteil vom 06. April 2016).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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