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Gericht: Abhöraktion der Thüringer Polizei war rechtswidrig

Archivmeldung vom 18.06.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Landgericht Gera hat eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, sagte, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig seien.

Hande wies darauf hin, dass bereits im Januar bekannt wurde, dass auch eine nicht tatverdächtige Zeugin im sogenannten Saalfeld-Komplex durchsucht worden war. Der aktuelle Gerichtsbeschluss unterstreiche, dass solche Eingriffe sorgfältig abgewogen werden müssten. Besonders kritisch sieht die Linksfraktion die Durchsuchung der GdP-Geschäftsstelle, bei der nach Angaben der Fraktion sensible Daten von 4.500 Mitgliedern beschlagnahmt wurden.

Die Fraktion will weitere gerichtliche Entscheidungen aufmerksam verfolgen. Hande forderte eine konsequente Aufarbeitung der Vorfälle, um das Vertrauen in die Polizei zu erhalten. Die Maßnahmen müssten stets verhältnismäßig und rechtsstaatlich sein, so der Abgeordnete.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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